Banner - Martin Gruber

Martin Gruber

Schornsteinfegermeister



Gebäudeenergieberater  (HWK)
Ihr Partner für Umwelt, Energie & Sicherheit in Weißenburg und Umgebung

Sie befinden sich hier: >> Dienstleistungen >>

Energieberatung Wohngebäude

Energieberatung

 

Energieberatung Gruber - Energie-Effizienz-Experte


Wissenswertes zum Energieausweis

Der Energieausweis ist ein Dokument, das Gebäude energetisch bewertet..

Die Ausstellung, Verwendung, die Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.


Der Energieausweis bietet einen objektiven Überblick über den Energiebedarf eines Gebäudes.
Jeder Mieter, Pächter und Käufer eines Objektes hat das Recht auf Vorlage eines Energieausweises.
Dies sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilenmarkt, da eine Vergleichsgröße im Energieverbrauch zur Verfügung steht.


Es gibt zwei Varianten des Energieausweises - Den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Energieausweis
- (nicht jeder Hauseigentümer hat die Wahl)


Der Verbrauchsausweis entsteht auf der Grundlage der Heizkostenabrechnungen des Nutzers und gibt den Energieverbrauch der letzten drei Jahren an.
Der Energieverbrauch wird vom individuellen Verhalten der Bewohner beeinflusst.

Beim Bedarfausweis wird auf Basis verschiedener Angaben wie Baujahr, Gebäudedaten, energetischer Zustand der Gebäudehülle und Art des Heizsystems der Endenergiebedarf berechnet. Der Endenergiebedarf gibt an, wie viel Energie für Heizung und Warmwasser jährlich pro Quadratmeter unter Standardbedingungen verbraucht wird.
Zusätlich werden konkrete Verbesserungsvorschläge gemacht, wie die Energieeffizienz verbessert werden kann.

Zusätzlich zum Hauptenergieträger (Heizöl, Erdgas oder Strom) muss auch der Brennstoffverbrauch von weiteren Wärmequellen berücksichtigt werden. Gemeint sind hier zum Beispiel Kaminöfen.


Die Formulare sind optisch gleich, sind aber nicht miteinander vergleichbar.

Seit 2014 muss jeder Energieausweis mit einer Registrierungsnummer vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBT) ausgestellt werden. Dies soll eine spätere Überprüfung durch die zuständigen Behörden ermöglichen.



Für wen gilt was ?

- Bei nicht modernisierten Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist ein bedarfsorientierter Ausweis gesetzlich vorgeschrieben.

- Für modernisierte oder nach 1. November 1977 gebaute Häuser bzw. Gebäude mit mehr Wohneinheiten kann ein verbrauchsorientierter Energieausweis ausgestellt werden.


Welche Leistungen werden angeboten ?

Energieeffizient Bauen und Sanieren - Wohngebäude
KfW-Effizienzhaus
KfW-Einzelmaßnahmen
 
Wärmedämmung
Heizung
Fenster und Türen
Lüftung und Wärmeverteilung



Preise:
 

Energieverbrauchsausweis 75,00 € inkl. MwSt.
Energiebedarfsausweis Preis auf Anfrage (gerne erhalten Sie ein Angebot)



Lassen Sie sich beraten.
Kontaktformular